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Jobwechsel

Vom Helpdesk ins Fachgebiet: Was der erste Jobwechsel in der IT bringt – und was Sie vor der Kündigung erledigen

Anna-Maria Inzinger
07. Oktober 2026 · 4 Min. Lesezeit
Vom Helpdesk ins Fachgebiet: Was der erste Jobwechsel in der IT bringt – und was Sie vor der Kündigung erledigen

Nach zwei Jahren im ersten IT-Job stellt sich die Frage fast von selbst: bleiben oder gehen? Meist beginnt es mit einem Gefühl – das Ticketsystem kennt man im Schlaf, die Lernkurve ist flach geworden. Bevor Sie Bewerbungen verschicken, lohnen zwei nüchterne Blicke: darauf, wo Ihr Fachgebiet im Gehaltsgefüge steht, und darauf, wie lange Ihre eigene Kündigungsfrist eigentlich ist.

Der Wechsel ins andere Fachgebiet bewegt mehr als die Gehaltsrunde

Wer im ersten Job intern um 150 Euro verhandelt, kämpft oft an der falschen Front. Den größeren Hebel hat meist das Fachgebiet. Eine eigene Auswertung der aktuell auf informatikjobs.at ausgeschriebenen Stellen (Stand 07.10.2026, 2670 Stellen, davon 561 mit Gehaltsangabe) zeigt einen Median von 3.843 Euro Monatsbrutto, mittlere Bandbreite 3.267 bis 4.400 Euro. Dahinter liegen deutliche Abstände.

  • Support & Helpdesk: Median 3.214 Euro (53 Stellen)
  • System- & Netzwerkadministration: 3.546 Euro (110 Stellen)
  • Softwareentwicklung: 3.742 Euro (162 Stellen)
  • IT Consulting: 4.085 Euro (90 Stellen)
  • Business Intelligence: 4.285 Euro (59 Stellen)

Zwischen Helpdesk und Business Intelligence liegen über 1.000 Euro im Monat. Das ist kein Argument, den Support zu verachten – er ist für viele der realistische Einstieg. Es ist ein Argument dafür, den zweiten Job bewusst als Richtungsentscheidung zu behandeln und nicht als Fortsetzung mit besserem Kaffee. Wichtig zur Einordnung: Das sind ausgeschriebene Mindestgehälter, nicht das, was am Ende tatsächlich gezahlt wird. Regional liegen Wien (3.928 Euro, 301 Stellen) und Graz (3.954 Euro, 56 Stellen) nahe beisammen, Linz bei 3.800 Euro.

2026 ist kein Selbstläufer

Der Markt ist dünner als im Hype-Jahr 2022. Das AMS JobBarometer weist für den Berufsbereich IT-Analyse und -Organisation 14.929 Inserate für 2025 aus – 4.668 weniger als 2024, und 2022 waren es noch 28.692. Für 2026 bis 2028 bezeichnet das JobBarometer den Trend als tendenziell positiv. Praktische Konsequenz: Rechnen Sie mit einer längeren Bewerbungsphase als Ihre Vorgänger:innen vor drei Jahren, und kündigen Sie nicht vor dem unterschriebenen Vertrag. Auch dann nicht, wenn die mündliche Zusage sehr herzlich war.

Erst die Unterlagen, dann das Kündigungsgespräch

Zwei Dinge holen Sie sich besser, solange das Verhältnis gut ist. Erstens Referenzpersonen: Fragen Sie Ihre Teamleitung und eine Fachkollegin, ob Sie sie namentlich nennen dürfen – vor dem Kündigungsgespräch, nicht danach. Zweitens das Zeugnis. Nach § 39 Angestelltengesetz ist der Dienstgeber verpflichtet, bei Beendigung des Dienstverhältnisses auf Verlangen ein schriftliches Zeugnis über Dauer und Art der Dienstleistung auszustellen; Eintragungen, die das Erlangen einer neuen Stelle erschweren, sind unzulässig. Sie müssen es also verlangen, es kommt nicht von selbst. Ein qualifiziertes Zeugnis mit Leistungsbewertung ist laut Arbeiterkammer gesetzlich nicht geschuldet. Verlangen Sie ein Zwischenzeugnis während des laufenden Dienstverhältnisses, geschieht das nach § 39 Abs. 2 AngG auf Ihre Kosten.

Und eine Selbstverständlichkeit, die in der Praxis schiefgeht: Firmencode bleibt in der Firma. Kein internes Repository ins private GitHub-Profil, keine Architekturdiagramme in die Bewerbungsmappe. Beschreiben ist erlaubt, kopieren nicht.

Die Frist steht im Vertrag – rechnen Sie nach

Hier verschätzen sich Berufseinsteiger:innen am häufigsten. Angestellte können das Dienstverhältnis nach § 20 Abs. 4 AngG grundsätzlich zum Letzten eines Kalendermonats mit einer Frist von einem Monat kündigen. Diese Frist kann durch Vereinbarung auf bis zu ein halbes Jahr verlängert werden, wobei die vom Arbeitgeber einzuhaltende Frist nicht kürzer sein darf als die vereinbarte. Lesen Sie also Ihren Vertrag, bevor Sie im Bewerbungsgespräch einen Starttermin nennen.

Drei Details, die zählen: Ein Monat ist ein Monat, nicht vier Wochen. Maßgeblich ist der Zugang der Kündigung beim Arbeitgeber, nicht das Absenden. Und ein Kollektivvertrag oder eine günstigere Vereinbarung kann abweichen – im Zweifel lassen Sie Ihren Vertrag bei der Arbeiterkammer oder fachlich beraten durchsehen; dieser Beitrag informiert allgemein und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

Was im Lebenslauf jetzt anders ist

Beim zweiten Job rutschen die Studienprojekte nach unten und die Produktionserfahrung nach oben. Nennen Sie pro Aufgabe das System, Ihre Rolle und die Größenordnung. Statt „Mitarbeit im 2nd-Level-Support“ also: „2nd-Level-Support für rund 400 Clients, Aufbau der Patch-Automatisierung mit Intune, Übernahme der Rufbereitschaft im Vier-Wochen-Rhythmus.“ Nur Zahlen, die Sie im Gespräch auch begründen können.

Zum Schluss die Rechnung, die man am Küchentisch macht: Geht Ihre Kündigung am 28. Mai beim Arbeitgeber ein, endet das Dienstverhältnis bei einmonatiger Frist zum Monatsletzten mit 30. Juni. Wer im Bewerbungsgespräch „ab 1. Juni“ sagt, hat sich um einen Monat verrechnet – und der neue Arbeitgeber merkt es vor Ihnen.

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Quellen

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