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Bewerbung

Das Take-home-Assignment im Bewerbungsgespräch: Wann Probearbeit in der IT bezahlt werden muss

Anna-Maria Inzinger
05. Juli 2026 · 4 Min. Lesezeit
Das Take-home-Assignment im Bewerbungsgespräch: Wann Probearbeit in der IT bezahlt werden muss

Erst das nette Gespräch, dann die "kleine Aufgabe für zuhause". Ein Ticket aus dem echten Backlog. Ein Bug, der im Produktivsystem sitzt. Ein Feature, das die Firma hinterher behält. Acht Stunden später sitzen Sie da und fragen sich: War das noch Bewerbung – oder schon Arbeit, für die Sie nichts bekommen? In Österreich hat genau diese Frage eine erstaunlich scharfe rechtliche Kante.

Take-home-Assignments sind im IT-Recruiting nichts Besonderes mehr. Viele davon sind fair. Eine abgeschottete Übungsaufgabe, zwei Stunden, kein Bezug zum echten Produkt – daran ist nichts auszusetzen. Andere Aufgaben sehen nur so aus. Wer eine offene Story vom Sprintboard bekommt, wer seinen Code danach im Repository der Firma wiederfindet und wer erlebt, dass das Ergebnis produktiv weiterläuft, der hat keine Bewerbungsaufgabe gelöst. Der hat gearbeitet.

Erprobung oder Arbeitsleistung – hier verläuft die Grenze

Das österreichische Arbeitsrecht schert sich nicht um den Namen, den eine Firma ihrer Aufgabe gibt. "Coding-Challenge", "Trial Day", "Schnuppertag": rechtlich Schall und Rauch. Was zählt, ist das, was tatsächlich passiert.

Eine kurze praktische Erprobung im Rahmen eines Bewerbungsgesprächs? Erlaubt und entgeltfrei. Sie schauen sich den Betrieb an, lösen ein Whiteboard-Problem im Gespräch, coden eine halbe Stunde live unter den Augen des Teams – alles unproblematisch. Anders wird es, sobald eine Arbeitsleistung beansprucht wird, die nach Art und Umfang üblicherweise niemand gratis erbringt. Dann sind Sie aus dem Bewerbungsgespräch heraus und mitten in der Betriebsarbeit. Und damit entsteht ein Entgeltanspruch. Ob am Ende überhaupt ein Vertrag zustande kommt, ändert daran nichts.

Was das für Entwickler:innen bedeutet? Eine isolierte Algorithmus-Aufgabe über zwei Stunden ist Erprobung. Ein Feature, das die Firma in ihr Produkt übernimmt, ein Refactoring an echtem Legacy-Code, ein Prototyp, den Sie später im Sales-Deck wiederfinden – das kippt in Arbeit. Faustregel: Je näher die Aufgabe am produktiven Nutzen liegt und je mehr Zeit sie frisst, desto eher steht Ihnen Lohn zu.

Zwei Begriffe werden dabei ständig durcheinandergeworfen, und das kostet Geld. Die Probezeit ist ein bereits laufendes, angemeldetes Arbeitsverhältnis. Sie dauert bei Angestellten und Arbeiter:innen höchstens einen Monat (§ 19 Abs. 2 Angestelltengesetz bzw. § 1158 ABGB), muss ausdrücklich vereinbart sein und lässt sich von beiden Seiten jederzeit ohne Frist und ohne Grund beenden. Ein Kollektivvertrag darf sie verkürzen, verlängern nie. Und Achtung bei der Auflösung: Die Erklärung muss dem anderen noch innerhalb der Probezeit zugehen. Der Poststempel rettet Sie nicht, nur der tatsächliche Zugang. Bezahlt wird in der Probezeit selbstverständlich.

Die Probearbeit spielt dagegen vor dem Arbeitsverhältnis, im Vorfeld der Entscheidung. Und genau hier, in dieser Grauzone, verlieren Bewerber:innen am ehesten Geld.

Woran erkennen Sie, dass eigentlich bezahlt werden müsste? Drei Dinge fallen zusammen. Sie sind weisungsgebunden und in den Betrieb eingegliedert – Sie arbeiten also nach Anweisung an realen Aufgaben, mit deren Systemen, zu deren Zeiten. Das Ergebnis hat für die Firma einen verwertbaren Nutzen: Produktivcode, ein gelöstes echtes Ticket, ein einsatzfähiger Prototyp. Und der Aufwand geht über kurzes Schnuppern hinaus – ein ganzer Trial Day oder ein mehrtägiges Take-home ist nun mal kein Reinschauen mehr. Treffen diese Merkmale eines echten Dienstverhältnisses zu, dann steht Ihnen nicht nur Entgelt zu. Es besteht auch die Pflicht, Sie bei der Sozialversicherung anzumelden, und zwar vor Arbeitsbeginn. Das ist Sache der Firma, nicht Ihre.

Reden wir über Euro, denn ein voller Trial Day ist kein Nichts. Das Median-Mindestgehalt in der Softwareentwicklung liegt bei 3.803 Euro brutto im Monat (eigene Auswertung der aktuell auf informatikjobs.at ausgeschriebenen Stellen, Stand 05.07.2026). Auf eine Normalarbeitszeit heruntergerechnet sind das rund 22 Euro pro Stunde – als Untergrenze. Ein achtstündiger "Probetag" plus ein Take-home übers Wochenende? Da kommt schnell ein niedriger dreistelliger Betrag zusammen. Geld, das viele stillschweigend verschenken.

Take-homes deshalb pauschal abzulehnen wäre trotzdem selten klug. Gute Aufgaben sind ein fairer Weg, Können zu zeigen – gerade für Quereinsteiger:innen, die keine lange Referenzliste vorweisen können. Klüger ist, den Rahmen vorher abzustecken. Wie viele Stunden sind gedacht? Ist die Aufgabe erfunden oder aus dem echten Backlog? Bleibt der Code bei Ihnen? Eine seriöse Firma antwortet darauf ohne Zögern. Die Arbeiterkammer sagt es unmissverständlich: Wer es ernst meint, verlangt keine Gratis-Schnuppertage, sondern vereinbart eine ordentliche, bezahlte Probezeit.

Und wenn Sie doch an echten Aufgaben mitarbeiten? Dann führen Sie von der ersten Minute an genaue Zeit- und Tätigkeitsaufzeichnungen. Das ist der einzige Beleg, mit dem sich ein Lohnanspruch hinterher durchsetzen lässt. Im Zweifel klärt eine kurze Beratung bei der Arbeiterkammer den Einzelfall – bevor aus einer "Challenge" ein unbezahlter Arbeitstag wird.

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