Auf dem Dienstzettel steht ein Kürzel: „ST1, Regelstufe“. Die meisten Entwickler:innen überfliegen es und unterschreiben. Dabei entscheidet genau dieses Buchstaben-Zahlen-Paar, wie viel das Unternehmen Ihnen mindestens zahlen muss – und zwischen zwei Familien liegen fast 800 Euro brutto im Monat.
Fast jede:r Angestellte in einem österreichischen IT-Dienstleistungsunternehmen fällt unter den Kollektivvertrag für Angestellte im Bereich Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik – kurz IT-KV. Er wird vom Fachverband UBIT der Wirtschaftskammer und der Gewerkschaft GPA ausgehandelt, gilt seit 1.1.2026 in der neuen Fassung und legt Wochenarbeitszeit (38,5 Stunden), 13. und 14. Gehalt und – für die Geldbörse am wichtigsten – die Mindestgrundgehälter fest.
Das System hat zwei Achsen. Erstens die Tätigkeitsfamilie: ZT (zentrale Tätigkeiten), AT (allgemeine Tätigkeiten), ST1 und ST2 (spezielle Tätigkeiten) und LT (Leitung). Zweitens die Vorrückungsstufe innerhalb der Familie: Einstiegs-, Regel- und Erfahrungsstufe. Wer als Softwareentwickler:in mit FH- oder Uni-Abschluss anfängt, landet fast immer in ST1 oder ST2. Der Unterschied ist bares Geld.
Was die Stufen 2026 mindestens zahlen
Die Mindestgrundgehälter gelten ab 1.1.2026, brutto pro Monat, 14-mal im Jahr:
- ST1: Einstieg 3.267 €, Regel 3.954 €, Erfahrung 4.476 €
- ST2: Einstieg 4.061 €, Regel 4.611 €, Erfahrung 5.444 €
- LT: Einstieg 5.301 €, Regel 6.059 €, Erfahrung 6.781 €
Schon der Sprung von ST1-Einstieg auf ST2-Einstieg bringt 794 Euro im Monat – bei 14 Gehältern über 11.000 Euro im Jahr. Für Berufseinsteiger:innen ohne einschlägige Praxis gibt es in AT und ST1 eine reduzierte Startzahl (ST1 dann 3.104 €), und im ersten Jahr darf das Gehalt in diesen beiden Familien um bis zu 5 Prozent unter dem Einstiegswert liegen. Nach spätestens zwölf Monaten ist damit Schluss.
ST1 oder ST2 – die 36-Monate-Regel
Der IT-KV sagt klar: Maßgeblich ist der überwiegende Teil der tatsächlich ausgeübten Tätigkeit, nicht der Jobtitel im Inserat. ST1 umfasst spezielle IKT-Arbeit, die Qualifikation und Verantwortung braucht und selbständig ausgeführt wird – klassische Softwareentwicklung, Netzwerktechnik, anspruchsvoller Support. ST2 verlangt besondere Qualifikation oder Verantwortung oder fachliche beziehungsweise personelle Managementaufgaben.
Der entscheidende Satz steht im Kleingedruckten: Wer weniger als 36 Monate einschlägige Erfahrung hat, kann in ST1 eingestuft werden – aber nach spätestens 36 Monaten muss der Arbeitgeber prüfen, ob die überwiegende Tätigkeit inzwischen ST2 entspricht, und gegebenenfalls umreihen. Das ist kein Automatismus nach Titel, aber ein handfester Anlass für ein Gespräch. Bei der Umreihung von ST1 auf ST2 gebührt ein Weiterqualifizierungsbonus von 75 Prozent der Differenz zwischen den Mindestgrundgehältern, beim Schritt von ST2 auf LT sind es 50 Prozent.
Die zwei Monate, die über Ihre Vordienstzeiten entscheiden
Ein Punkt, den viele beim Jobwechsel verschenken: Nachgewiesene Vordienstzeiten aus den letzten sieben Jahren werden im Ausmaß von bis zu fünf Jahren auf die Vorrückungsstufe angerechnet – egal, bei wie vielen Arbeitgebern Sie sie gesammelt haben. Das kann Sie direkt in die Regel- statt in die Einstiegsstufe heben. Die Bedingung: Sie müssen die Zeugnisse beim Eintritt vorlegen, spätestens aber innerhalb von zwei Monaten. Wer die Frist verstreichen lässt, verliert den Anspruch. Also: Dienstzeugnisse gleich am ersten Tag auf den Tisch.
Innerhalb einer Familie geht es ohnehin nach oben – nach maximal drei Jahren von der Einstiegs- in die Regelstufe, nach maximal vier weiteren Jahren in die Erfahrungsstufe.
Und was zahlt der Markt tatsächlich?
Der KV ist der Boden, nicht die Decke. Eine eigene Auswertung der aktuell auf informatikjobs.at ausgeschriebenen Stellen (Stand 03.07.2026) zeigt in der Softwareentwicklung ein Median-Einstiegsgehalt von 3.802 Euro, mit einer mittleren Bandbreite von 3.396 bis 4.285 Euro. Das liegt spürbar über dem ST1-Mindestwert von 3.267 Euro und rangiert im Bereich der ST1-Regelstufe. Anders gesagt: Der Kollektivvertrag garantiert Ihnen die Untergrenze, verhandeln müssen Sie den Rest selbst – und die richtige Einstufung ist dabei das stärkere Argument als jede Prozentforderung.
Zum Abschluss ein Datum fürs Kalenderblatt: Die KV-Mindestgehälter stiegen 2026 sozial gestaffelt zwischen 2,7 Prozent (LT) und 3,1 Prozent (ZT); die tatsächliche Gehaltssumme im Betrieb ist um 2,75 Prozent zu erhöhen, spätestens mit dem Juligehalt 2026. Wer bis dahin keine Anhebung sieht, sollte im Betrieb nachfragen. Die konkrete Einstufung im Einzelfall klärt am verlässlichsten der Betriebsrat oder die Gewerkschaft.
