Der Gedanke kommt fast jeder Entwicklerin einmal: raus aus dem Angestelltenverhältnis, rein in die eigene Rechnung. In Österreich ist der bürokratische Weg dahin überraschend kurz – der finanzielle Rechenweg dafür umso wichtiger. Denn ein Stundensatz, der nach viel klingt, kann nach Abzug von SVS und Steuer weniger übrig lassen als das alte Bruttogehalt.
Fangen wir beim Formalen an, denn das ist der einfache Teil. Wer in Österreich als IT-Dienstleisterin selbständig arbeiten will, meldet das freie Gewerbe "Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik" an (§ 153 GewO). Frei heißt: kein Befähigungsnachweis, keine Prüfung, keine geforderte Ausbildung. Man geht mit dem Ausweis zum Gründerservice der Wirtschaftskammer oder zur Bezirksverwaltungsbehörde – fertig.
Ein Detail spart bares Geld: die NeuföG-Bestätigung. Wer sie sich vor der Anmeldung ausstellen lässt, ist nach dem Neugründungs-Förderungsgesetz von diversen Gebühren und Abgaben befreit. Danach ist es zu spät. Also zuerst die Bestätigung, dann der Gewerbeschein.
Was das Gewerbe abdeckt, ist weit gefasst: das Erstellen von Problemlösungen mit den Methoden der Informationstechnik, dazu Wartung, Service und die softwareseitige Anbindung von Geräten. Eine Grenze gibt es aber. Das Arbeiten an Stromkreisen und elektrischen Spannungen fällt nicht darunter – das ist Elektrotechnik und braucht ein reglementiertes Gewerbe. Für klassische Software-, Cloud- oder Security-Projekte spielt das keine Rolle.
Die SVS ist der eigentliche Kostenblock
Jetzt wird es teuer. Als neue Selbständige zahlt man in die Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) ein, und zwar auf den Gewinn, nicht auf den Umsatz. Die Beitragssätze 2026 laut Wirtschaftskammer:
- Pensionsversicherung: 18,5 %
- Krankenversicherung: 6,8 %
- Selbständigenvorsorge: 1,53 %
- Unfallversicherung: Fixbetrag von 12,95 Euro im Monat
In Summe gehen also rund 26,83 Prozent des Gewinns an die SVS, plus der fixe Unfallbeitrag. Nach oben ist bei der Höchstbeitragsgrundlage von 8.085 Euro monatlich (97.020 Euro im Jahr) Schluss – wer mehr verdient, zahlt darüber keine Beiträge mehr.
Für Gründerinnen gibt es eine echte Erleichterung. In den ersten beiden Kalenderjahren läuft die Krankenversicherung über einen Fixbeitrag von 37,48 Euro im Monat, der auch bei hohen Einkünften nicht rückwirkend nachbemessen wird. Das ist bewusst so gebaut, damit der Start nicht am Cashflow scheitert. Der Haken kommt im dritten Jahr: Dann rechnet die SVS auf Basis des tatsächlichen Einkommens nach – und die Nachzahlung für Jahr eins und zwei kann kräftig ausfallen. Wer das nicht zurücklegt, hat ein Problem.
Zwei Grenzen, die man nicht verwechseln darf
Bei den Schwellenwerten stolpern viele. Es sind zwei völlig unabhängige Grenzen. Die Kleinunternehmergrenze der Umsatzsteuer liegt seit 2025 bei 55.000 Euro brutto Jahresumsatz; darunter stellt man Rechnungen ohne Umsatzsteuer, darf aber auch keine Vorsteuer ziehen. Es gibt eine Toleranz: Wird die Grenze um bis zu 10 Prozent überschritten, bleibt es bis Jahresende bei der Befreiung – erst ab 60.500 Euro werden die Umsätze ab dem Überschreiten sofort steuerpflichtig (USP.gv.at, Stand 2026).
Die SVS-Kleinunternehmerregelung ist etwas ganz anderes: Von der Pflichtversicherung ausgenommen ist nur, wer sowohl unter 6.613,20 Euro Jahreseinkünften als auch unter 55.000 Euro Umsatz bleibt – und die weiteren Voraussetzungen erfüllt. Für hauptberufliche IT-Freelancer ist das faktisch nie der Fall. Die 55.000-Euro-Zahl taucht in beiden Regelungen auf, meint aber nicht dasselbe.
Ab wann rechnet sich der Wechsel?
Und hier liegt der eigentliche Denkfehler vieler Umsteiger: Sie vergleichen ihren künftigen Stundensatz mit ihrem alten Stundenlohn. Das geht schief. Denn als Angestellte:r trägt der Arbeitgeber die halben Sozialbeiträge, zahlt Urlaub, Feiertage, Krankenstand und die beiden Sonderzahlungen. Als Selbständige:r zahlt man das alles selbst – aus Stunden, die tatsächlich fakturiert werden.
Ein Anhaltspunkt aus unseren eigenen Zahlen: In der Softwareentwicklung liegt das ausgeschriebene Mediangehalt bei 3.802 Euro brutto im Monat, über alle IT-Fachgebiete bei 3.836 Euro (eigene Auswertung der aktuell auf informatikjobs.at ausgeschriebenen Stellen, Stand 03.07.2026). Auf zwölf Monate mit Sonderzahlungen sind das rund 53.000 Euro Jahresbrutto – nur die Arbeitnehmerseite. Rechnet man Dienstgeberbeiträge, bezahlte Fehlzeiten und das Fehlen jeder Auslastungsgarantie ein, muss ein Freelancer diesen Betrag aus etwa 1.500 bis 1.600 fakturierbaren Stunden im Jahr erwirtschaften, nicht aus 1.920. Wer denselben Lebensstandard halten will, landet damit schnell bei einem Stundensatz, der ein Mehrfaches des rechnerischen Angestellten-Stundenlohns beträgt.
Die Selbständigkeit lohnt sich also nicht ab dem ersten Euro über dem alten Gehalt, sondern erst deutlich darüber – und erst recht erst dann, wenn die Auftragslage die Lücken zwischen den Projekten füllt. Wer vor dem Sprung steht, sollte die konkrete Beitrags- und Steuerlast einmal mit einer Steuerberaterin durchrechnen. Die SVS-Nachbemessung im dritten Jahr ist der Punkt, an dem die meisten sich verschätzen.
