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Berufseinstieg IT

Softwarehaus, Industrie-IT oder Bank: Wie Berufseinsteiger:innen drei IT-Angebote wirklich vergleichen

Anna-Maria Inzinger
07. August 2026 · 4 Min. Lesezeit
Softwarehaus, Industrie-IT oder Bank: Wie Berufseinsteiger:innen drei IT-Angebote wirklich vergleichen

Drei Zusagen, dreimal steht "Software Engineer" drauf. Eine kommt vom Wiener Softwarehaus, eine von der internen IT eines Industriebetriebs, eine von einer Bank. Wer jetzt nur die Bruttozahlen nebeneinanderlegt, vergleicht das Falsche – denn der wichtigste Unterschied steht gar nicht im Inserat.

Welcher Kollektivvertrag gilt, entscheidet Ihr Arbeitgeber – nicht Ihr Jobtitel

Die WKO formuliert es in ihren Basis-Infos zum Kollektivvertrag sehr direkt: Welcher Kollektivvertrag auf das Arbeitsverhältnis anzuwenden ist, hängt davon ab, zu welchem Arbeitgeber:innen-Verband der oder die Arbeitgeber:in angehört. Ob Sie in einer Gewerkschaft sind, ist dafür ohne Bedeutung. Was Sie studiert haben, ebenfalls nicht. Der IT-Kollektivvertrag deckt laut WKO Angestellte von Unternehmen im Bereich Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik ab – also das Softwarehaus. Die Entwicklerin in der Konzern-IT eines Produktionsbetriebs sitzt organisatorisch woanders, und damit oft auch in einem anderen Gehaltsschema.

Bei Betrieben mit mehreren Tätigkeitsbereichen wird es etwas komplizierter. Die WKO beschreibt für Mischbetriebe die Grundregel, dass trotz mehrerer in Frage kommender Kollektivverträge grundsätzlich nur einer zur Anwendung kommt: jener, der für den Betrieb die maßgebliche wirtschaftliche Bedeutung hat, also das unternehmerische Kerngeschäft. Als Parameter nennt sie Umsatz, Ertrag oder die Zahl der Beschäftigten. Für Sie heißt das: Zwei Angebote mit derselben Rollenbezeichnung können auf völlig unterschiedlichen Gehaltstabellen und Rahmenregeln stehen.

Deshalb gehört diese Frage in jedes Gespräch, spätestens beim zweiten Termin: "Welcher Kollektivvertrag gilt für diese Stelle, und in welche Einstufung kommt die Position?" Das ist keine unhöfliche Frage, sondern eine, die HR in zwei Sätzen beantworten kann. Wenn niemand sie beantworten will, wissen Sie auch etwas.

Die Zahl im Inserat ist eine Untergrenze, kein Angebot

Seit 1. März 2011 sind Angaben zum Mindestentgelt in Stelleninseraten verpflichtend. Anzugeben ist das für den ausgeschriebenen Arbeitsplatz geltende kollektivvertragliche oder durch Gesetz festgelegte Mindestentgelt, dazu ein Hinweis auf die Bereitschaft zur Überzahlung, wenn eine solche besteht – so die WKO zu § 9 Abs 2 Gleichbehandlungsgesetz. Die Angabe erfolgt betragsmäßig, mit Zeiteinheit und ohne anteilige Sonderzahlungen. Wer dagegen verstößt, wird beim ersten Mal verwarnt; danach droht eine Verwaltungsstrafe bis zu 360 Euro.

Das erklärt, warum in vielen IT-Inseraten eine überraschend niedrige Zahl steht. Sie beschreibt die Untergrenze, nicht das, was das Unternehmen zu zahlen bereit ist. Genau deshalb ist der Satz "Bereitschaft zur Überzahlung" kein Floskeltext, sondern eine Einladung, im Gespräch eine konkrete Vorstellung zu nennen.

Was tatsächlich ausgeschrieben wird, zeigt unsere eigene Auswertung der aktuell auf informatikjobs.at ausgeschriebenen Stellen (Stand 07.08.2026): Bei 555 von 1.964 Stellen ließ sich eine Gehaltsangabe auswerten. Der Median liegt bei 3.900 EUR brutto im Monat, die mittlere Bandbreite reicht von 3.267 bis 4.491 EUR. Das ist das ausgeschriebene Mindest- oder Einstiegsgehalt – nicht das, was am Ende im Vertrag steht.

Wo die Unterschiede real werden: Fachgebiet und Standort

Die Streuung zwischen den Fachgebieten ist größer als zwischen zwei ähnlichen Arbeitgebern. Support und Helpdesk liegt in unserer Auswertung bei einem Median von 3.001 EUR (39 Stellen), IT-Architektur und Infrastruktur bei 4.063 EUR (75 Stellen). Softwareentwicklung liegt bei 3.900 EUR (133 Stellen), IT-Security bei 3.992 EUR (50 Stellen). Bemerkenswert für alle, die dem Hype folgen: AI und Machine Learning kommt auf 3.680 EUR (46 Stellen) und damit beim Einstieg nicht über die klassische Softwareentwicklung hinaus.

Regional ist der Abstand kleiner, als viele erwarten. Wien liegt bei 4.000 EUR (301 Stellen), Linz bei 3.954 EUR (89), Graz bei 3.928 EUR (69), Salzburg bei 3.775 EUR (29). Innsbruck steht mit 4.142 EUR an der Spitze, allerdings auf nur 17 Stellen – eine dünne Basis, aus der man keine Umzugsentscheidung ableiten sollte. Wer wegen 100 Euro nach Wien zieht, rechnet die Miete nicht mit.

Vier Fragen, bevor Sie unterschreiben

  • Kollektivvertrag und Einstufung. Welcher KV, welche Verwendungsgruppe, welche Stufe – und warum diese und nicht die nächsthöhere?
  • Einarbeitung mit Namen. Nicht "Gibt es ein Onboarding?", sondern: Wer ist in den ersten drei Monaten meine erste Ansprechperson, und wie viel Zeit hat diese Person dafür freigeschaufelt?
  • Der Weg des Codes. Wie kommt eine Änderung von meinem Rechner in die Produktion? Wer reviewt, wie oft wird deployt, wie lange dauert eine Pipeline? Die Antwort verrät mehr über Ihren Arbeitsalltag als jedes Werteversprechen auf der Karriereseite.
  • Weiterbildung, konkret. Budget in Euro pro Jahr, und: während der Arbeitszeit oder in der Freizeit? Beides sollte im Vertrag oder zumindest schriftlich bestätigt sein.

Lassen Sie sich Einstufung und Gehalt schriftlich geben, bevor Sie zusagen – im Arbeitsvertrag oder im Dienstzettel. Und wenn Sie nur eine einzige Frage unterbringen: die nach der Einstufung. Die Zahl auf dem Angebot gilt für dieses Jahr. Die Zeile in der Gehaltstabelle, auf der Sie starten, wirkt deutlich länger. Bei konkreten Zweifeln zu Vertrag oder Einstufung hilft eine arbeitsrechtliche Beratung, etwa bei der Arbeiterkammer.

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Quellen

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